Bei Auslands-Reisekrankenversicherungen sind sowohl die Behandlungskosten im Ausland als auch ein Rücktransport mit abgesichert.
Aber was tun, wenn der Fall der Fälle eintritt und Sie im Urlaub tatsächlich krank werden?
Dann heißt es Ruhe bewahren und die nachfolgende Checkliste beachten…
Auslands-Reisekrankenversicherung
Checkliste – Was ist im Notfall zu beachten
Bei Auslands-Reisekrankenversicherungen sollten sowohl die Behandlungskosten im Ausland als auch ein Kranken-Rücktransport abgesichert sein. Dann können Sie schon mal beruhigt in Ihren Urlaub fahren.
Aber was tun, wenn der Fall der Fälle eintritt und Sie im Urlaub tatsächlich krank werden? Kleinere Behandlungen können Sie wahrscheinlich problemlos selbst managen. Sie sollten nur daran denken alle Belege und Rechnungen aufzubewahren. Zuhause können Sie dann die Rechnungen einreichen.
Problematischer ist eine schwerere Erkrankung im Urlaub. Hier heißt es Ruhe bewahren und die nachfolgende Checkliste beachten…
Checkliste Reisekrankenversicherung: Was tun im Notfall.
Vor der Reise die Nummer der Police und die Notfallnummer der Versicherung griffbereit legen.
Im Notfall den Versicherer sofort informieren.
Die sollte spätestens nach der Erstversorgung beziehungsweise vor der Einlieferung ins ein Krankenhaus erfolgen. Die Notrufzentralen sind 24 Stunden erreichbar und helfen Ihnen weiter. Im Ausland in der Aufregung nicht die 0049-Vorwahl für Deutschland vergessen.
Informationen parat haben.
Zur schnellstmöglichen Hilfe benötigt der Versicherer folgende Informationen:
Name und Telefonnummer des Anrufers / Urlaubsanschrift / Nummer des Versicherungsscheines / Schilderung des Sachverhaltes / Kontakt zu Arzt oder Krqankenhaus und gegebenenfalls Polizei / bei Alleinreisenden Ansprechpartner in Deutschland nennen.
Nicht alleine auf die Reiseleitung oder das Krankenhaus verlassen.
Selbst anrufen oder Partner, Freunde oder Familie bitten. Reiseleiter oder Klinikpersonal verfolgen gelegentlich eigene Interessen und rufen nicht zwingend den Reiseversicherer an.
Auch mit dem Arzt der Reiseversicherung sprechen.
Bestehen Sie darauf vor einer Operation oder anderen medizinischen Eingriffen mit dem Arzt Ihrer Reiseversicherung zu sprechen (eine Zweitmeinung schadet nicht).
Information des Veranstalters
oder dessen Vertreter vor Ort – die Reiseleitung.
Wie gesagt aber erst nach dem Anruf beim Reiseversicherer.
Behandlung regeln.
Einen Krankenhausaufenthalt zahlt keiner mal eben aus der Reisekasse. Wird die Behandlung aufgrund fehlender finanzieller Deckung verweigert, hilft die Notrufzentrale weiter. Die gibt die Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus.
Wichtig: Quittungen, Belege und medizinische Berichte geben lassen!
Nichts unterschreiben.
Niemals eine Kostenübernahme-Erklärung oder gar ein Schuldeingeständnis unterschreiben, ohne mit der Versicherung zu sprechen.
Niemals als Sicherheit den Pass abgeben.
…auch nicht der Klinik oder dem Arzt!
Lassen Sie sich nicht blenden.
Privatkliniken sind vielleicht modern eingerichtet, entsprechen aber möglicherweise in Sachen Ärzte und Chirurgen nicht deutschem Standard. Medizinische Qualität geht hier vor Äußerlichkeiten. Auch hier besser Rücksprache mit der Versicherung: Gute Versicherungen haben ein Netz an zertifizierten Kliniken, wo Sie sich in gute Hände begeben können.
Haben Sie ein gesundes Maß an Misstrauen.
Wie bei den vorherigen Punkten schon angedeutet, sollte man allgemein ein wenig kritisch sein.
Letztenendes ist Medizin, gerade im Ausland, oft ein Geschäft, an dem viele mitverdienen wollen.
Fazit:
Legen Sie schon vor der Reise die Nummer des Versicherungsschein und die Notrufnummer bereit. Dann haben Sie im Notfall den geeigneten Ansprechpartner schnell in Reichweite.
Prinzipiell ist die Notrufzentrale immer der richtige Ansprechpartner, wenn Sie den Eindruck haben nicht mehr weiter zu kommen. Mit einem weltweit fast flächendeckenden Netz an Ärzten und Betreuern können Ihnen gute Versicherungen schnell helfen und beratend zur Seite stehen.