Reiseversicherung: Was tun im Schadenfall

Schön wenn man versichert ist und die Versicherung nie braucht!
Was aber tun, wenn ein Schadenfall tatsächlich eintritt?
Zunächst gilt den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden.
Wie Sie genau vorhehen müssen, um einen Schaden anzuzeigen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Reisebüro Ost GlobusReiseversicherung: Was tun im Schadenfall

 

Sie haben bei Ihrer Buchung eine Reiseversicherung abgeschlossen und nun tritt tatsächlich der Fall ein, dass Sie den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen müssen.
Worauf Sie abhängig von der jeweiligen Versicherung achten sollten und was zu tun ist, ist im folgenden beschrieben.

Allgemein hat der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Achten Sie deshalb bitte darauf, geeignete Nachweise zum Schadeneintritt und zum Umfang des Schadens zu sammeln.

Reisebüro Ost GlobusReiserücktrittkostenversicherung

Kommt es zu einem Schaden, für den die Reiserücktrittsversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten:

Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen!
Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die die Umstände aufklären oder im Krankheitsfall Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Für die Meldung gibt es eigene Formulare zur Schadenanzeige.

Für die Schadenanzeige sind folgende Unterlagen notwendig:
– bezahlte Original-Kostennachweise (z.B. Stornorechung)
– ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
– bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
– bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
– bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zur Reisebuchung (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
– bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt)

Bei Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten, dass der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so gering wie möglich gehalten wird.
D.h. sobald Sie die Stornierung unnötig herauszögern und eine höhere Stornostaffel greift, kann der Versicherer evtl. die Erstattung der zusätzlich anfallenden Stornokosten verweigern.

Als triftiger Grund für die Stornierung der gebuchten Reise gilt allgemein: Tod, schwerer Unfall, oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder naher Angehöriger. Die Versicherer zahlen auch, wenn wegen Schwangerschaft eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. (Der Ehemann der werdenden Mutter ist in das Rücktrittsrecht eingeschlossen.) Weitere Fälle, in denen Versicherer üblicherweise für die Stornokosten einer abgesagten Reise haften: Impfungsunverträglichkeit sowie Schadensfälle durch Feuer oder Einbruchsdiebstahl. Seit neuestem springen einige Gesellschaften sogar bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit ein.
Bei einer Krankheitsbedingten Stornierung fällt eine Selbstbeteiligung an (20 % der Stornokosten mindestens 25 EUR pro Person). Diese ist aber aufgehoben sobald ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig war.

Juristische Anmerkung: Ist die Versicherung wider Erwarten nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung entbunden.

Reisebüro Ost GlobusReisekrankenversicherung

Immerhin jeder zehnte Urlauber erkrankt laut Statistik während seines Auslandsaufenthalts.
Daher muss man zu den
notwendigen Reiseversicherungen die Auslandskrankenversicherung zählen. Sie ist für gesetzlich Krankenversicherte ein absolutes Muss, aber auch für privat Krankenversicherte zu empfehlen.
Falls ein stationärer Aufenthalt oder ein Rücktransport notwendig ist, sollte unbedingt der Versicherer kontaktiert werden, damit die genaue Vorgehensweise besprochen wird.
Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten der Notruf-Zentrale organisiert. Diese Hotline berät Sie auch für den Fall, dass Sie einen geeigneten Arzt oder ein Krankenhaus suchen und sichert der Krankenhausleitung die Kostenübernahme bei stationärer Behandlung zu.
Bei ambulanter, medizinischer Versorgung bezahlen Sie in der Regel die Kosten vor Ort und reichen nach Heimkehr die gesammelten Original-Belege (Arztrechnung, Kosten für Medikamente, Transportkosten zum Arzt usw.) unverzüglich ein.

Bei der Schadenmeldung sollten die Antworten auf folgende Fragen in Ihren Unterlagen erkenntlich sein:
Wer wurde behandelt? (Name des Versicherten)
Weshalb wurde behandelt? (Diagnose)
Wann fand die Behandlung statt? (Behandlungszeitpunkt)
Wie wurde behandelt? (Therapie, Untersuchung, Operation, Medikamente)
(Preis und Quittungsvermerke müssen erkennbar sein)

Nähere Informationen finden Sie auch unter:
>> „Checkliste Versicherungsfall Auslandskrankenversicherung

Tipp: Berücksichtigen Sie auch, dass Sie bei der Reisekrankenversicherung oft einen Selbstbehalt von 100,-EUR tragen, sofern sich kein anderer Leistungsträger an den Kosten beteiligt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie können diesen Selbstbehalt eventuell vermeiden, wenn Sie zunächst die Arztrechnung bei Ihrer Krankenkasse (gesetzlich oder privat) einreichen. Sobald diese einen Teil der Behandlung übernimmt, übernimmt der Reiseversicherer den Rest.

Reisebüro Ost GlobusReisegepäckversicherung

Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (Diebstahl, Raubüberfall) müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen, um es im Original bei der Versicherung einzureichen. Hierin sollten neben dem Tathergang auch eine Auflistung der gestohlenen Gegenstände enthalten sein.

Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck während des Transportes ist unverzüglich bei Feststellung bzw. Aushändigung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Die Fluggesellschaften und die Bahnen stellen Bestätigungen über die Anzeige eines Schadens aus. Wird der Schaden erst später beim Auspacken festgestellt, ist auch in diesen Fällen eine schriftliche oder persönliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen erforderlich. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen (es gibt hierfür am Schalter der Fluggesellschaft fertige Formulare).
Sofern das Gepäck nicht mehr auftaucht wird dieses Formular im Original bei der Versicherung eingereicht.
Normalerweise übernimmt die Reisegepäckversicherung auch die Kosten für eine Grundausstattung am Urlaubsort (Unterwäsche, Toilettenartikel). Diese Quittungen können mit eingereicht werden.
Schäden in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung) sind dem Reiseleiter und / oder der Hotelleitung anzuzeigen. Auch dort erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Schadenmeldung, um sie im Original einzureichen.

Allgemein empfiehlt sich bei der Teilnahme an einer Pauschalreise, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich auch von dem Reiseleiter eine Bescheinigung für den Versicherer über die Meldung ausstellen.

Reisebüro Ost GlobusReisehaftpflichtversicherung


Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben. Auf keinen Fall ist die Haftung gegenüber dem Geschädigten anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag führen. Der Schadenfall ist der Reiseversicherung unverzüglich zu melden.


Reisebüro Ost Globus
Reiseunfallversicherung


Notieren Sie sich Namen und Anschriften von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.
Soweit die Polizei eingeschaltet wurde, lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen und reichen dieses bei der Reiseversicherung ein.
Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, wenn Sie verletzt sind.
Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der Reiseversicherung anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits angezeigt wurde.


>> Lesen Sie zusätzlich Informationen über die jeweiligen Versicherungen: Reiseversicherungen Typen

 

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